Kunst verkaufen für Erblasser

Kunst verkaufen für Erblasser

25.10.21
Kunsthaus ARTES
Ratgeber

Die Regelung des Nachlasses ist nicht nur eine hochsensible Thematik für alle Beteiligten, sondern auch mit logistischen und steuerlichen Herausforderungen verbunden. Das Vererben von Kunstgegenständen macht hierbei – der landläufigen Meinung zum Trotz – keine Ausnahme. 

Auch wenn Kunstobjekte im Vergleich zu anderen Geldanlagen gewisse steuerliche Einsparpotenziale bergen, wirft ihr Erbe vielfältige Hürden auf. Wir helfen Ihnen, diese frühzeitig zu erkennen und die beste Lösung für Sie und Ihre Erben zu finden. 

Kunstgegenstände sind – im Gegensatz zu Geld oder Wertpapieren – unteilbar, auch wenn das Kunstwerk aus mehreren Teilen besteht. 

 

Verkaufen statt vererben? 

Wer Kunst vererbt, sollte sich zunächst genau überlegen, an wen. Erben teilen nicht zwangsläufig dieselbe Begeisterung für Kunst, geschweige denn den kunstbezogenen Sachverstand des Erblassers. Nicht selten geraten die Erbstücke in Vergessenheit, werden nicht mehr angemessen gepflegt oder schnellstmöglich durch den Erben veräußert – oft zu unterdurchschnittlichen Preisen und ohne adäquate Schätzung. 

Zudem ist ein Kunstwerk ein erbschaftsrechtlich unteilbares Gut, d. h. es kann nicht über mehrere Köpfe einer Erbengemeinschaft (z. B. über alle eigenen Kinder hinweg) aufgeteilt werden – Erbschaftsstreitigkeiten sind somit oft vorprogrammiert. Deshalb kann es für Erblasser sinnvoll sein, die eigenen Kunstwerke zuvor in verständige Hände zu geben und den Erben stattdessen eine klar definierte und teilbare Geldsumme zu hinterlassen.  

 

Als Erblasser sollten Sie über den Verkauf Ihrer Kunst nachdenken, wenn … 

  • Ihre potenziellen Erben wenig Interesse an Kunst zeigen 
  • Ihre Erben nicht über die nötigen Kunstmarktkenntnisse und Kontakte verfügen, um das Werk eigenständig zu verwalten 
  • die Aufwände für Pflege und Verwaltung des Werkes den Nutzwert für Ihre Erben übersteigen 
  • Sie steuerrechtliche Sparpotenziale in anderen Vermögenswerten identifiziert haben 
  • die Verteilung auf eine Erbengemeinschaft unmöglich ist bzw. Erbstreitigkeiten hervorrufen könnte 

 

Wir unterstützen Sie fachmännisch bei allen Fragen rund um den Verkauf und erzielen für Sie den besten Marktpreis.

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